Kurztitel

Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2023,

Typ

Entschl. d. BPräs.

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15,

Inkrafttretensdatum

08.06.2023

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 15,

  1. Absatz einsDiese Entschließung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2004,, außer Kraft.
  2. Absatz 2Grundausbildungen, deren tatsächlicher Beginn vor dem 31. Dezember 2022 liegt, werden nach den bis zur Kundmachung dieser Entschließung geltenden Bestimmungen abgeschlossen.
  3. Absatz 3Grundausbildungen, die zwischen dem 1. Jänner 2023 und dem Tag der Kundmachung nach den mit dieser Entschließung festgelegten Grundsätzen begonnen und erfolgreich absolviert wurden, gelten als Grundausbildungen gemäß dieser Entschließung.

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2023

Gesetzesnummer

20012276

Dokumentnummer

NOR40253350