Absatz einsDiese Entschließung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2004,, außer Kraft.