Kurztitel

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3 b

Inkrafttretensdatum

15.06.2023

Außerkrafttretensdatum

30.12.2029

Abkürzung

LWA-G

Index

67 Versorgungsrecht

Text

Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler

Paragraph 3 b,

  1. Absatz eins,Mit den gemäß Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer 2, bereitgestellten Mittel leistet der Bund für jede Schülerin und jeden Schüler ab der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe 2, die oder der in einem Haushalt mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug lebt und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    1. Ziffer eins
      beginnend mit dem Jahr 2023 im 2. Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres zusätzlich zu den im Rahmen des ESF+ Programms zur Bekämpfung materieller Deprivation auf Basis der Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296 aus 2013, geleisteten Zuwendungen eine Aufstockung derselben auf 150 Euro sowie
    2. Ziffer 2
      beginnend mit dem Jahr 2024 im 1. Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres eine weitere Zuwendung in Höhe von 150 Euro.
  2. Absatz 2,Die Zuwendung wird geleistet, wenn die Schülerin oder der Schüler in den Stichmonaten Juni oder Dezember des jeweiligen Kalenderjahres in einem Haushalt lebt, in dem zumindest eine Person im Bezug einer Sozialhilfe oder Mindestsicherung steht.
  3. Absatz 3,Die Zuwendung wird in Form einer Sachleistung gewährt und dient als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Bekleidung und Hygieneartikel.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2023,

Schlagworte

Sozialhilfebezug

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2026

Gesetzesnummer

20011950

Dokumentnummer

NOR40253233