Absatz eins,Zielgruppe von Unterstützungsleistungen zur Wohnungssicherung sind Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die
- Ziffer einsin Mietwohnungen oder Wohnungen leben, die durch gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1979,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019,, vermietet werden,
- Ziffer 2aufgrund eines teuerungsbedingt entstandenen Rückstands bei der Entrichtung des Mietzinses bzw. Nutzungsentgeltes von Wohnungsverlust bedroht sind und
- Ziffer 3nicht in der Lage sind, den Wohnungsverlust selbstständig mit eigenen Mitteln zu verhindern.