Absatz eins,Aufgabe der unmittelbaren Vorgesetzten ist es, ihre Mitarbeiterinnen über die zur Auswahl stehenden Bildungsangebote zeitgerecht zu informieren, sie zur Teilnahme zu ermutigen und konkrete Ausbildungsschritte vorzuschlagen.
Frauenförderungsplan BMKÖS
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 154 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 13
24.05.2023
18.08.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2026,
Ausbildung, Ausbildung, Ausbildungsmaßnahme
18.08.2026
20012268
NOR40253051