(2)Absatz 2Für die Personalverrechnung der Bediensteten gemäß § 12 sind die von der Bundesrechenzentrum GmbH betriebenen diesbezüglichen IT-Verfahren jedenfalls in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten wird die Bundesrechenzentrum GmbH dabei als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung], ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 (DSGVO), tätig.Für die Personalverrechnung der Bediensteten gemäß Paragraph 12, sind die von der Bundesrechenzentrum GmbH betriebenen diesbezüglichen IT-Verfahren jedenfalls in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten wird die Bundesrechenzentrum GmbH dabei als Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 28, der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung], ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 Sitzung 1 (DSGVO), tätig.