Absatz einsDer FWIT-Rat soll die Bundesregierung zur Steigerung der Innovationskraft und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreichs beratend unterstützen, wobei insbesondere folgende Ziele im Kontext von Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste zu verfolgen sind:
- Ziffer einsdie Stärkung der Rahmenbedingungen zur Hervorbringung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Erschließung neuer Zugänge zu den Künsten, um hierdurch zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der Umwelt beizutragen,
- Ziffer 2die Stärkung des FTI-Standortes Österreich, um zum internationalen Spitzenfeld aufschließen zu können,
- Ziffer 3die Entwicklung der wissenschaftlichen, wissenschaftlich-künstlerischen und künstlerischen Disziplinen und ihrer Schnittstellen,
- Ziffer 4die Stärkung der Position Österreichs in internationalen Kooperationen, Partnerschaften und Wertschöpfungsketten,
- Ziffer 5die Fokussierung auf Wirksamkeit, Exzellenz, Wissen, Talente und Fertigkeiten,
- Ziffer 6die Verbesserung des Wissenstransfers zwischen Einrichtungen, die der Forschung, der Wissenschaft, der Innovation und der Technologieentwicklung gewidmet sind, sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste, der Wirtschaft und der Gesellschaft sowie
- Ziffer 7die Stärkung des Bewusstseins der Zivilgesellschaft für die Rolle von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologieentwicklung.