Abkommen über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC)
Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1985,
Vertrag – OPEC
Anlage 4
01.10.1985
31.08.2010
19/20 Amtssitzabkommen
ORGANIZATION
OF THE PETROLEUM EXPORTING COUNTRIES
OBERE DONAUSTRASSE 93
1020 VIENNA römisch zwei. AUSTRIA
Wien, am 8. Feber 1985
Exzellenz!
Ich beehre mich vorzuschlagen, daß das Abkommen zwischen der Organisation der erdölexportierenden Länder (im folgenden „OPEC“ genannt) und der Republik Österreich über den Amtssitz der OPEC (im folgenden „Amtssitzabkommen“ genannt) wie folgt geändert und ergänzt wird:
römisch eins. Artikel 22, Litera i, (ii) des Amtssitzabkommens hat zu lauten:
„Alle vier Jahre einen Kraftwagen“.
römisch zwei. Unbeschadet der Bestimmungen des Amtssitzabkommens werden folgende zusätzliche Privilegien an die Angestellten der OPEC und an ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern sie nicht österreichische Staatsbürger oder Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind, eingeräumt:
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Fadhil J. Al-Chalabi (Dr.)
Deputy Secretary General
Acting for the Secretary General
Seiner Exellenz
Leopold Gratz
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Wien
DER BUNDESMINISTER FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Wien, am 8. Feber 1985
Exzellenz!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 8. Feber 1985 zu
bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:
Anmerkung, es folgt der Wortlaut des Schreibens)
Ich beehre mich, zu bestätigen, daß die Republik Österreich diesem Vorschlag zustimmt und daß Ihre Note und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der OPEC zur Abänderung und Ergänzung des Amtssitzabkommens darstellen, welches am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft tritt, an dem die Regierung der Republik Österreich der OPEC mitteilt, daß die für das Inkrafttreten erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Leopold Gratz m. p.
Seiner Exzellenz
Dr. Fadhil J. Al-Chalabi
Stellvertretender Generalsekretär
der Organisation erdölexportierender
Länder
Wien
16.05.2023
10000559
NOR40252932