Absatz einsDer Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, wobei nach Möglichkeit auf eine gendergerechte ausgeglichene Repräsentanz zu achten ist. Je ein Mitglied ist
- Ziffer einsvon der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
- Ziffer 2von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen,
- Ziffer 3von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie,
- Ziffer 4von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und
- Ziffer 5von der Oesterreichischen Nationalbank
jeweils auf die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig. Weiters gehören dem Stiftungsrat mit beratender Stimme der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Forschungs-, Wissenschafts- Innovations- und Technologieentwicklungsrates (Paragraph eins, des FWIT-Rat-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2023,) an.