Absatz einsDer Aufsichtsrat besteht aus zehn Mitgliedern, wobei
- Ziffer einsvier Mitglieder von der Delegiertenversammlung gewählt werden,
- Ziffer 2drei Mitglieder von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung entsendet werden,
- Ziffer 3ein Mitglied von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie entsendet wird,
- Ziffer 4ein Mitglied von den acht Mitgliedern gemäß Ziffer eins bis 3 gewählt wird und
- Ziffer 5ein Mitglied, die oder der Vorsitzende des Betriebsrates des Wissenschaftsfonds oder eine vom Betriebsrat entsandte Vertreterin oder ein vom Betriebsrat entsandter Vertreter zu sein hat.