Absatz eins,Die Gebühren der Legalisatoren für die Beglaubigung einer Unterschrift werden festgesetzt
- Litera abei einem Wert bis 700 Euro mit3 Euro,
- Litera bbei einem Wert über 700 Euro bis 3 000 Euro mit7 Euro,
- Litera cbei einem Wert über 3 000 Euro bis 7 000 Euro mit9 Euro,
- Litera dbei einem Wert über 7 000 Euro bis 35 000 Euro mit24 Euro,
- Litera ebei einem Wert über 35 000 Euro mit31 Euro,
- Litera fbei unbestimmtem Wert mit3 Euro.