Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 6
01.06.2023
LF-BRWO
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes, bei Teilversammlungen am Tag der letzten Teilversammlung, das 16. Lebensjahr vollendet haben, und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Rahmen des Betriebes beschäftigt sind.
27.04.2023
20012245
NOR40252553