Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegtem Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung gemäß Paragraph 12,, kann gemäß Paragraph 27, Absatz 3, Berufsausbildungsgesetz eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Abwassertechnik abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für die Durchführung der eingeschränkten Zusatzprüfung gelten die Bestimmungen der Lehrabschlussprüfung gemäß den Paragraphen 10 bis 11,