Absatz eins,Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat auf der Basis von betrieblichen Arbeitsaufträgen durch die Prüfungskommission nachfolgende Aufgaben zu bearbeiten. Die zu prüfende Person hat
- Ziffer einseine Abwasseranalyse durchzuführen, um zB pH-Wert, Leitfähigkeit, Gesamt-Stickstoff-Gehalt oder den CSB-Wert zu bestimmen, inklusive
- Litera ader Vor- und Aufbereitung der Proben,
- Litera bDurchführen der Bestimmungen bzw. Tests und
- Litera cder Berechnung der Ergebnisse und
- Ziffer 2eine einfache Instandhaltungsarbeit an einem Anlagenteil (zB Rohrleitung und deren Einbauten) durchzuführen, inklusive
- Litera ader Vorbereitungsarbeiten (zB Genehmigung einholen, Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, Stilllegen des betreffenden Anlagenteils),
- Litera bder Demontage und Montage des zu ersetzenden Anlagenteiles (zB Einbauten) und
- Litera cder Wiederinbetriebnahme des betreffenden Anlagenteils.