Interbankenentgeltevollzugsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2023,
BG
Paragraph 2
21.04.2023
IEVG
37/02 Kreditwesen
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist für Österreich die zuständige Behörde gemäß Artikel 13, der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge. Die Bundeswettbewerbsbehörde nimmt unbeschadet der ihr in anderen Bundesgesetzen zugewiesenen Aufgaben die einer zuständigen Behörde gemäß der Verordnung (EU) 2015/751 zukommenden Aufgaben und Befugnisse wahr und hat die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/751 zu überwachen.
21.04.2023
20012226
NOR40252290