Absatz eins,Der mündliche Prüfungsteil der Fachprüfungen kann auf elektronischem Weg mittels Videokonferenzsystem durchgeführt werden. Datenübermittlungen sind nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln. Über die Durchführung als Videokonferenz entscheidet der Vorsitzende der jeweiligen Fachprüfung.