Absatz eins,Die Schlichtungsstelle ist in Österreich die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft. Gemäß dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2015,, hat sie angemessene, unabhängige, unparteiische, transparente und wirksame alternative Streitbeilegungsverfahren zu gewährleisten.