Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten haben eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Maßnahmen festlegt.
Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Kanada)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2023,
Vertrag – Kanada
Artikel 20
01.07.2023
69/03 Soziale Sicherheit
Verwaltungsbestimmung
24.03.2023
20012208
NOR40251772