Kurztitel

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Kanada)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2023,

Typ

Vertrag – Kanada

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 20

Inkrafttretensdatum

01.07.2023

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

ABSCHNITT römisch vier
VERWALTUNGS- UND VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Artikel 20

Verwaltungsvereinbarung

  1. Ziffer eins
    Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten haben eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Maßnahmen festlegt.
  2. Ziffer 2
    Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten haben ihre Verbindungsstellen in der Verwaltungsvereinbarung zu bestimmen.

Schlagworte

Verwaltungsbestimmung

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2023

Gesetzesnummer

20012208

Dokumentnummer

NOR40251772