Besteht für eine Person nach dem Gesetz über die Alterssicherung ein Anspruch auf eine Pension oder Beihilfe nur unter Zusammenrechnung der Zeiten nach Kapitel 1, so hat Kanada die an diese Person zu gewährende Pension oder Beihilfe ausschließlich auf der Grundlage der nach diesem Gesetz nachgewiesenen Wohnzeiten in Kanada zu berechnen.