Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Kanada)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2023,
Vertrag – Kanada
Artikel 17
01.07.2023
69/03 Soziale Sicherheit
Besteht nach den kanadischen Rechtsvorschriften auch ohne Anwendung von Kapitel 1 ein Leistungsanspruch, so hat die zuständige kanadische Stelle die Leistung nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften ausschließlich auf der Grundlage der nach diesen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten festzustellen.
24.03.2023
20012208
NOR40251769