Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Kanada)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2023,
Vertrag – Kanada
Artikel 10
01.07.2023
69/03 Soziale Sicherheit
Auf gemeinsamen Antrag des Dienstnehmers und des Dienstgebers oder eines selbständig Erwerbstätigen können die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten einvernehmlich Ausnahmen von der Anwendung der Artikel 6 bis 9 unter Berücksichtigung der Art und der Umstände der Erwerbstätigkeit vorsehen.
24.03.2023
20012208
NOR40251762