Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Kanada)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2023,
Vertrag – Kanada
Artikel 7
01.07.2023
69/03 Soziale Sicherheit
Würde eine Person, die in einem der Vertragsstaaten wohnt, auf Grund ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten unterliegen, so gelten für diese Person ausschließlich die Rechtsvorschriften des Vertragsstaates, in dem sie wohnt.
24.03.2023
20012208
NOR40251759