Absatz eins,Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
- Ziffer einsden für alle Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen spezifisch vorgegebenen Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes, sowie
- Ziffer 2die für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, A, v1, A2, B, v2, A3, C, v3 und A4, v4 arbeitsplatzspezifischen Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule sowie
- Ziffer 3die für das Bundeskanzleramt und das Österreichische Staatsarchiv spezifischen Module.