EUMPM Niger-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph eins
18.03.2023
12/03 Entsendung ins Ausland
Die Aufgaben der zum Auslandseinsatz nach Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a, KSE-BVG nach Niger aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Landesverteidigung entsendeten Personen richten sich nach den Beschlüssen (GASP) 2022/2444 des Rates vom 12. Dezember 2022 über eine militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) sowie 2023/389 des Rates vom 20. Februar 2023 über die Einleitung der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) und den sonstigen diesem Auslandseinsatz zugrunde liegenden völkerrechtlichen Regelungen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere
17.03.2023
20012203
NOR40251621