Kurztitel

Auslieferung (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1983,

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1992

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2023, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE AUSLIEFERUNG

StF: BGBl. Nr. 546/1983 (NR: GP XV RV 1108 AB 1433 S. 146. BR: AB 2662 S. 432.)

Änderung

BGBl. III Nr. 31/2023

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1983 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 39, Absatz eins, am 1. Jänner 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

das Präsidium der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,

von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023

Gesetzesnummer

20012200

Dokumentnummer

NOR40251534