Rechtshilfe in Strafsachen (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Nr. 542 aus 1983,
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
Artikel 3
01.03.1992
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Umfang der Rechtshilfe
Die Rechtshilfe umfaßt insbesondere die Vernehmung einer beschuldigten Person, eines Zeugen oder Sachverständigen, den Augenschein, die Durchsuchung, die Beschlagnahme von Gegenständen, die Übermittlung von Akten, Schriftstücken oder anderen Gegenständen, die auf ein Strafverfahren Bezug haben, sowie die Zustellung von Schriftstücken.
20.03.2023
20012198
NOR40251504