Absatz eins,Für Photovoltaikanlagen, die gemäß Paragraph 56, Absatz 8, EAG auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im Grünland errichtet werden, verringert sich die Höhe des Investitionszuschusses um einen Abschlag von 25%.
EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 6
16.03.2023
23.04.2025
EAG-IZV
58/02 Energierecht
Lärmschutzwall, Abschlag, Bergbaustandort, Innenbereich
24.04.2025
20012195
NOR40251440