Absatz eins,Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden, soweit möglich, durch Konsultationen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien beigelegt.
Abkommen über die gemeinsame Nutzung der Erdgasspeicheranlagen Haidach und 7Fields (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2023,
Vertrag – Deutschland
Artikel 6
19.03.2023
31.12.2025
59/06 Energie
02.03.2023
20012188
NOR40251256