Kurztitel

Abkommen über die gemeinsame Nutzung der Erdgasspeicheranlagen Haidach und 7Fields (Deutschland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2023,

Typ

Vertrag – Deutschland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

19.03.2023

Außerkrafttretensdatum

31.12.2025

Index

59/06 Energie

Text

Artikel 1

Gegenstand des Abkommens

  1. Absatz eins,Gegenstand dieses Abkommens ist die Zuordnung der Verantwortung für die Befüllungsziele für die Speicherkapazitäten der Erdgasspeicheranlagen Haidach und 7Fields zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 6a Absatz 4 in Verbindung mit Anhang römisch eins b der Verordnung (EU) 2017 aus 1938, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Im Übrigen finden die einschlägigen unionsrechtlichen, gesetzlichen oder auf Grund eines Gesetzes erlassenen Bestimmungen der Vertragsparteien Anwendung.
  2. Absatz 2,Die Vertragsparteien wirken nach Maßgabe dieses Abkommens im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse darauf hin, dass die in Artikel 6a sowie Anhang römisch eins a der Verordnung (EU) 2017 aus 1938, genannten Befüllungsziele erreicht werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2023

Gesetzesnummer

20012188

Dokumentnummer

NOR40251251