Flammpunkt“ die niedrigste Temperatur, bei der eine brennbare Flüssigkeit unter definierten Versuchsbedingungen bei Normaldruck zündfähigen Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt,
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 45 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 4
01.03.2023
VbF 2023
50/01 Gewerbeordnung; 50/03 Personen- und Güterbeförderung; 60/02 Arbeitnehmerschutz; 82/04 Apotheken, Arzneimittel; 92 Luft- und Weltraumfahrt; 93/01 Eisenbahn
Im Sinne dieser Verordnung ist bzw. sind
Dichtheitsüberwachung, Fördereinrichtung
15.02.2023
20012177
NOR40251102