Absatz eins,Das Board besteht aus fünf wissenschaftlich ausgewiesenen Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der jeweiligen Bestellung ernannt. Bei der Bestellung dieser vier Mitglieder ist darauf zu achten, dass in der Gesamtzusammensetzung des Boards Expertise aus den Bereichen Bildung, Fachdidaktik, Gesundheit, Qualitätsmanagement und Sexualpädagogik vorhanden ist. Auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis ist zu achten. Diese vier Mitglieder wählen für die Dauer von fünf Jahren das fünfte Mitglied einstimmig.