die Schulbehörden und Schulen bei der Beurteilung der fachlichen und didaktischen Qualität schulexterner Angebote durch webbasierte Bereitstellung von Unterlagen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zu unterstützen,
externe Qualitätssicherungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 44 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 2
15.02.2023
70/02 Schulorganisation
Die Geschäftsstelle Sexualpädagogik hat
14.02.2023
20012176
NOR40251083