Absatz eins,Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt aus:
- Ziffer einsZuwendungen, die ihr der Bund aufgrund einer Finanzierungsvereinbarung gemäß Paragraphen 5, ff des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2020,, zur Umsetzung der operationellen Maßnahmen, sowie zur Deckung der damit einhergehenden administrativen Aufwendungen leistet (operationellen und administrativen Kosten);
- Ziffer 2Zuwendungen durch den Bund zur Deckung der administrativen Aufwendungen, die ihr in Erfüllung von Aufgaben außerhalb der Ziffer eins, entstehen;
- Ziffer 3Entgelten für die Erbringung von Leistungen an Dritte;
- Ziffer 4Einnahmen aus Beauftragungsverträgen;
- Ziffer 5sonstigen öffentlichen oder privaten Zuwendungen und
- Ziffer 6sonstigen Einnahmen.