Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2023,
römisch fünf
Artikel eins
02.02.2023
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz eins und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird für das Jahr 2023 sowie die folgenden Jahre mit 23 000 000 Euro jährlich festgesetzt.
02.02.2023
20012167
NOR40250773