Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)
Bundesgesetzblatt Nr. 486 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2023,
Vertrag - Korea/R
Paragraph 0
01.03.2023
08.10.1985
39/03 Doppelbesteuerung
zum Bezugszeitraum: vergleiche Artikel 28, Absatz 2,
(ÜBERSETZUNG)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KOREA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. Nr. 486/1987 (NR: GP XVI RV 792 AB 955 S. 143. BR: AB 3137 S. 477.)
BGBl. III Nr. 68/2002 (NR: GP XXI RV 698 AB 916 S. 87. BR: AB 6552 S. 683.)
BGBl. III Nr. 6/2023 (NR: GP XXVII RV 960 AB 1149 S. 131. BR: AB 10779 S. 934.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. September 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Dezember 1987 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Republik Korea,
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, und
in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
Haben Folgendes vereinbart:
e-rk3, DBA
31.01.2023
10004516
NOR40250711