Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023,
V
Anlage eins /, m, 2,
01.09.2023
31.08.2025
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht
zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel 3, Paragraph 2, Absatz 30,
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Summe Unterstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion | 2 – 2 – 2 – 2 | (römisch III) |
Sprachen | ||
Deutsch | mind. 15 | (römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | mind. 12 | (römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften | ||
Mathematik | mind. 13 | (römisch II) |
Geometrisches Zeichnen | mind. 2 | (römisch III) |
Digitale Grundbildung | mind. 4 | III |
Chemie | mind. 2 | (römisch III) |
Physik | mind. 5 | (römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | mind. 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft | ||
Geschichte und Politische Bildung | mind. 5 | (römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mind. 7 | (römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität |
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Musik Instrumentalmusik und Gesang Kunst und Gestaltung | 30 3) | (römisch IV a) IV (römisch IV a) |
Technik und Design | 8 | IV |
Gesundheit und Bewegung | ||
Bewegung und Sport | mind. 12 | (römisch IV a) |
Verbindliche Übungen | ||
Bildungs- und Berufsorientierung | mind. 14) | III5) |
Sonstige verbindliche Übungen | -6) |
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Schulautonome Vertiefung7) |
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Gesamtwochenstundenzahl | 128-137 |
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1 Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer eins, nur um insgesamt neun Stunden vermehrt um die für „Bildungs- und Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.
3 Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unter-stufe | Lehrver-pflichtungs-gruppe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (römisch III) |
Sprachen | ||||||
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (römisch eins) |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (römisch eins) |
Mathematik und Naturwissenschaften | ||||||
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (römisch II) |
Geometrisches Zeichnen | - | - | - | 2 | 2 | III |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
Chemie | - | - | - | 2 | 2 | (römisch III) |
Physik | - | 1 | 2 | 2 | 5 | (römisch III) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft | ||||||
Geschichte und Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 | (römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Musik, Kunst und Kreativität | ||||||
Musik Instrumentalmusik und Gesang Kunst und Gestaltung | 3/2 2/– 2/5 | 3/2 2/– 2/5 | 4/2 2/– 2/6 | 4/2 2/– 2/6 | 30 1) | (römisch IV a) IV (römisch IV a) |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
Gesundheit und Bewegung | ||||||
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (römisch IV a) |
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Verbindliche Übungen | ||||||
Bildungs- und Berufsorientierung |
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| x2) | x2) | x | III3) |
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Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 34 | 33 | 38 | 137 |
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1 Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1) | x2) |
Gesamtwochenstundenanzahl | x3) |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflichtungs-gruppe | |||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Ober-stufe | ||
Religion/Ethik1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (römisch III)/III |
Deutsch | 3 | 3 | 33 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Geschichte und Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch II) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (römisch III) |
Physik | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (römisch III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musik2) | 4/2 | 4/2 | 5/5/2/- | 4/4/2/– |
| (römisch IV a)3) |
Instrumentalmusik und Gesang | 2/- | 2/- | 2/-/-/- | 2/-/-/- | 29 4) | IV |
Kunst und Gestaltung | 2/6 | 2/6 | -/2/5/7 | -/2/4/6 |
| (römisch IV a)3) |
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 31 | 31 | 33 | 34 | 129 |
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| |||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
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| 6 |
| 6 |
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| Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 135 |
| |||
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1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Typenbildender Pflichtgegenstand.
3 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).
4 Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 5. und 6. Klasse: jeweils 8, 7. Klasse: 7, 8. Klasse: 6 Wochenstunden.
Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Musik ist folgende Zeile einzufügen:
Instrumentalmusik und Gesang 7) | – | (2) | (2) | 2 | 4/2 | IV |
Nach Fußnote 6) ist folgende Fußnote 7) anzufügen:
7) Sofern von der Schülerin oder vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (römisch eins) |
Religion | 2 | (römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1) | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl | x3) |
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_________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
Siehe Anlage A.
Wie Anlage A, mit folgenden Ausnahmen:
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, dem instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble sowie in Abstimmung mit dem Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.
Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.
Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.
Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.
Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.
Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.
Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.
Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert1, 2, 10 werden. Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben.
Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.
Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7
Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
3. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
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Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
(Klavier, Keyboard, Orgel, Akkordeon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Volksharfe, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett, Tamburizza, Gesang)
Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterricht im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang.
Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin oder dem Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin oder zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.
Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie Medien/Technologien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten und der Stimme insbesondere auch in Verbindung mit Medien/Technologien gefördert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Vertiefung und Erweiterung kognitiver Fähigkeiten in Verbindung mit emotionalen und sozialen Dimensionen bei und fördert die Gesundheit im umfassenden Sinne.
Das Musizieren soll auf der Grundlage von Imagination, Fantasie und Kreativität die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern.
Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist einerseits der Erwerb instrumentaler und gesanglicher Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlicher Grundlagen und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments oder des Gesangs fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Da die menschliche Stimme das elementare und ureigenste Klangwerkzeug des Menschen ist, sollte die Wechselwirkung von Stimme und Instrument immer wieder im Rahmen musikalischen Handelns ins Bewusstsein gerückt werden.
Freude an instrumentalem und vokalem Musizieren in Verbindung mit kontinuierlicher Übetätigkeit fördert Konzentration und Selbstdisziplin und führt zu positiven Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Musik-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.
Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe, wobei Prozesse des Peer-Learning besondere Berücksichtigung finden sollen. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musikkundlichen Grundlagen bildet dabei die Basis instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Dies betrifft auch die Auswahl der verwendeten Literatur, die wesentlich zu einer Progression über alle Schulstufen hinweg beiträgt.
Dabei sollen folgende sechs Themenbereiche für alle vier Schulstufen Berücksichtigung finden: 1. Mein Instrument/meine Stimme, 2. Mit Üben zum Erfolg, 3. Rhythmus, Melodie, Harmonik: Bausteine der Musik, 4. Von Motiv und Thema zur musikalischen Form, 5. Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker im Zusammenhang mit meinem Instrument/der Stimme, 6. Nachschöpfung und Eigenschöpfung: Interpretation und Improvisation. Diese Themenbereiche sollen entsprechend den 30 in diesem Lehrplan ausgewiesenen Instrumenten plus der Gesangsstimme in den jeweiligen Schulstufen entsprechend ausdifferenziert werden.
Regelmäßige Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten, sind vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe sinnvoll und notwendig.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen, zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen und künstlerische Performance ermöglichen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.
Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.
Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.
Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, insbesondere aber auch mit den instrumentalen und gesanglichen Fertigkeiten, dem musikalischen Gestalten und dem ästhetischen Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.
Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das instrumentale und vokale Musizieren umfasst die vier Kompetenzbereiche 1. Hören und Erfassen, 2. Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten, 3. Interpretieren und Gestalten, 4. Wissen und Reflektieren. Die für den Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken bis hin zu einem differenzierten Erfassen von erklingender und notierter Musik. Im Besonderen ist das eigene musikalische Gestalten darin einzubinden. Ein Ziel ist die Aneignung eines instrumenten- bzw. gesangsspezifischen Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele erarbeitet und reflektiert werden.1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache zu vermitteln und zu üben.
Der Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten umfasst Körperwahrnehmung, Übetechniken und differenzierte Spielweisen bzw. Gesangstechniken. Ziel sind die angemessene Handhabung des Instruments und eine entsprechende Stimmhygiene. Der Erwerb dieser instrumentalen/gesanglichen Fertigkeiten geht Hand in Hand mit einer den Fortschritten der Schülerinnen und Schüler angepassten Literaturauswahl.
Der Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten umfasst die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit deren vielfältigen klanglichen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziel ist die Entwicklung eigener musikalischer Ideen in Verbindung mit Elementen des Improvisierens. Auf die Qualität der künstlerischen Präsentation ist besonderes Augenmerk zu legen.
Der Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren umfasst Kenntnisse über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme. Im Rahmen des musikalischen Handelns werden musikhistorische und instrumenten-/gesangsspezifische Aspekte thematisiert und charakteristische Beispiele aus der jeweiligen Literatur erarbeitet. Ziel ist es, dabei musikalische Qualitäten zu erkennen und in Verbindung mit dem entsprechenden Fachvokabular zu reflektieren.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
3. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
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Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht.
Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.
Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt.
Mensch und Gesellschaft
Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Natur und Technik
Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.
Kreativität und Gestaltung
Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.
Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.
Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig.
Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche:
Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:
Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.
Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Klavier
Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)
Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Orgel
Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass
Gitarre
Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole
E-Gitarre
Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets
E- Bass
Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen
Holzblasinstrumente: Blockflöten, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon
Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen
Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Bassflügelhorn, Tuba
Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune, Artikulationstechniken
Schlagzeug
Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente
Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett
Akkordeon
Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken
Diatonische Harmonika
Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Volksharfe
Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Zither
Anschlag – Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen
Hackbrett
Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Tamburizza (auch: Bisernica/Brac, Celovic, Bugarija, Celo, Berde)
Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles
Vokalunterricht
Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion
Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
8. Semester:
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.
Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein.
Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.
Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang.
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters.
Darüber hinaus:
Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Weitere Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Abschnitt anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.“
26.07.2024
10008568
NOR40250523