Kurztitel

Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17

Inkrafttretensdatum

03.01.2023

Index

70/06 Schulunterricht

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 65, Absatz 7

Text

3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

Paragraph 17,

Die mündliche Prüfung findet an den in Paragraph 35, SchUG-BKV genannten Prüfungsterminen statt. Abweichend davon kann die mündliche Prüfung an Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige innerhalb der ersten sechs Wochen des der erstmaligen Zulassung folgenden Halbjahres und in den übrigen Terminen jeweils innerhalb der ersten sechs Wochen eines Halbjahres stattfinden.

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2023

Gesetzesnummer

20009802

Dokumentnummer

NOR40250516