Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 17
03.01.2023
70/06 Schulunterricht
zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 65, Absatz 7
Die mündliche Prüfung findet an den in Paragraph 35, SchUG-BKV genannten Prüfungsterminen statt. Abweichend davon kann die mündliche Prüfung an Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige innerhalb der ersten sechs Wochen des der erstmaligen Zulassung folgenden Halbjahres und in den übrigen Terminen jeweils innerhalb der ersten sechs Wochen eines Halbjahres stattfinden.
12.01.2023
20009802
NOR40250516