Lehrpläne der Mittelschulen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023,
V
Anlage 2,
01.09.2023
31.08.2023
70/02 Schulorganisation; 70/06 Schulunterricht; 70/09 Minderheiten-Schulrecht
zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 2, Absatz 9,
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände1 | Klassen und Wochenstunden | Summe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen | |||||
Deutsch |
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| mind. 15 |
Lebende Fremdsprache |
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| mind. 12 |
Zweite lebende Fremdsprache |
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| -2 |
Mathematik und Naturwissenschaften | |||||
Mathematik |
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| mind. 14 |
Geometrisches Zeichnen |
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| -3 |
Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 4 |
Chemie |
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| mind. 2 |
Physik |
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| mind. 4 |
Biologie und Umweltbildung |
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| mind. 6 |
Wirtschaft und Gesellschaft | |||||
Geschichte und Politische Bildung |
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| mind. 5 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung |
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| mind. 6 |
Musik, Kunst und Kreativität | |||||
Musik |
|
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| mind. 204 |
Kunst und Gestaltung |
|
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|
| mind. 6 |
Technik und Design |
|
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| mind. 6 |
Gesundheit und Bewegung | |||||
Bewegung und Sport |
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| mind. 13 |
Ernährung und Haushalt |
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| mind. 1 |
Verbindliche Übungen |
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Bildungs- und Berufsorientierung |
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| mind. 25 |
Sonstige verbindliche Übungen |
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| -6 |
Schulautonome Schwerpunktsetzung7 |
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Gesamtwochenstundenzahl |
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| 135 |
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln:
Wie Anlage 1.
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1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: a) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und b) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Bei Führung eines Schwerpunktes im Bereich Sprachen sind mindestens 6 Wochenstunden im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache über zwei Jahre vorzusehen und der Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache ist als Erste lebende Fremdsprache zu bezeichnen. Als zweite lebende Fremdsprache kann auch eine Volksgruppensprache gewählt werden. Anstelle der zweiten lebenden Fremdsprache kann auch Latein angeboten werden.
3 Bei Führung eines MINT- (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik) bzw. NAWI- (naturwissenschaftlich-mathematischen) Schwerpunktes ist der Pflichtgegenstand Geometrisches Zeichnen mit mindestens 2 Wochenstunden zu dotieren. Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.
4 Pro Schulstufe einschließlich einer Wochenstunde Instrumentalmusik und Gesang sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.
5 In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
7 Zur Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen.
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden1 | Summe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen | |||||
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 |
Mathematik und Naturwissenschaften | |||||
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
Wirtschaft und Gesellschaft | |||||
Geschichte und Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 |
Musik, Kunst und Kreativität | |||||
Musik | 7 | 6 | 5 | 5 | 232 |
Kunst und Gestaltung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Gesundheit und Bewegung | |||||
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 2 | 11 |
Ernährung und Haushalt | – | 1 | – | – | 1 |
Verbindliche Übung | |||||
Bildungs- und Berufsorientierung | – | – | 0-1x | 0-1x | 1x3 |
Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 34 | 33-34 | 34-35 | 135 |
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln:
Wie Anlage 1.
___________________________
1 In den Pflichtgegenständen Biologie und Umweltbildung, Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Sport weicht die Summe der Wochenstunden von Anlage 1, sechster Teil, Ziffer 2,, Litera e,, ab. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes durch eine Anpassung der Ziele und Vorgaben zu berücksichtigen.
2 Pro Schulstufe einschließlich einer Wochenstunde Instrumentalmusik und Gesang sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.
3 In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
Wie Stundentafel der Mittelschule (Anlage 1, sechster Teil, Ziffer 2 Litera f,).
____________________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Musikmittelschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Musikmittelschule.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 (ausgenommen den Pflichtgegenstand Musik).
Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musik lautet:
Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, vom Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang sowie vom instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.
Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.
Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.
Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.
Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.
Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.
Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.
Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert werden.1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben.
Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.
Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7
Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
Von Alltagsbewegungen zur Performance
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
Von Alltagsbewegungen zur Performance
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
3. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
Von Alltagsbewegungen zur Performance
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
Von Alltagsbewegungen zur Performance
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
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Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Wie Anlage 1, achter Teil, Abschnitt F.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Leistungsfähigkeit, Repertoireerweiterung, Schulplanung, Kernbereich, Bildungsaufgabe, Klassenunterricht, Instrumentalunterricht, Wahrnehmungsfähigkeit, Solospiel, Liedbegleitung, Singstimme, Hörhilfe, Musizierhilfe, Bewegungsform, Gruppentanz
22.08.2023
20007850
NOR40250497