Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 205 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/14Anlage eins /, 14,
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
14. VERWENDUNGSGRUPPE M BUO
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
14.1. Eine der in Z 14.2 bis 14.9 angeführte oder gemäß § 147 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in Z 14.10 und 14.11 vorgeschriebenen Erfordernisse.14.1. Eine der in Ziffer 14 Punkt 2 bis 14.9 angeführte oder gemäß Paragraph 147, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in Ziffer 14 Punkt 10 und 14.11 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen
14.2. Eine Verwendung der Funktionsgruppe 7 ist zB:
Kommandantin oder Kommandant verlegbare Führungs- und Kontrollzentralen Luft & Einsatzunteroffizierin oder Einsatzunteroffizier Radar der Radarstation (mobil) beim Radarbataillon.
14.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter & Qualifizierte Prüfungsunteroffizierin oder Qualifizierter Prüfungsunteroffizier & Prüfungssteuererin oder Prüfungssteuerer beim Heerespersonalamt,
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Fahrzeugzulassung bei der Abteilung Fahrzeug, Gerät und persönliche Ausrüstung beim Amt für Rüstung und Beschaffung,
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Munitionsbeschaffung bei der Abteilung Waffensysteme und Munition beim Amt für Rüstung und Beschaffung.
14.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Referat Einsatzführung der Abteilung Einsatzführung in der Zentralstelle,
Kommandantin oder Kommandant eines Umschlagpunktes beim Lufttransportumschlag,
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter J 1 beim Joint 1 beim Teilstab Unterstützung des Streitkräfteführungskommandos,
Hauptlehrunteroffizierin oder Hauptlehrunteroffizier qualifizierte Alpinausbildung und Bergrettungswesen beim Gebirgskampfzentrum an der Heerestruppenschule.
14.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Zoll bei Lufttransportumschlag,
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Referat Logistische Konzeption und Bevorratungsziele der Abteilung Militärstrategie in der Zentralstelle,
Personalbearbeiterin oder Personalbearbeiter eines Bataillons,
Einsatzleitunteroffizierin oder Einsatzleitunteroffizier & Kommandantin oder Kommandant Kampfunterstützungselement in einer Task Group des Jagdkommandos,
Kommandantin oder Kommandant Versorgungsgruppe und Dienstführende Unteroffizierin oder Dienstführender Unteroffizier einer Stabskompanie eines Bataillons.
14.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Operative Führung in der Operation 1 im operativen Lagezentrum beim Joint 3 des Teilstabes Operation beim Streitkräfteführungskommando,
Kommandantin oder Kommandant Instandsetzungszug & Werkstattleiterin oder Werkstattleiter des Instandsetzungszuges der Werkstattkompanie des Versorgungsregimentes 1,
Kommandantin oder Kommandant der Versorgungsgruppe und Dienstführende Unteroffizierin oder Dienstführender Unteroffizier einer Jägerkompanie,
Kommandantin oder Kommandant eines Panzergrenadierzuges einer Panzergrenadierkompanie,
S 3-Unteroffizierin oder S 3-Unteroffizier & Mobilmachungsunteroffizierin oder Mobilmachungsunteroffizier in der Stabsabteilung 3 eines Brigadekommandos,
Planungsunteroffizierin oder Planungsunteroffizier (Hubschrauber) & Planungsoffizierin oder Planungsoffizier (elektronische Kampfführung) in der Planungszelle Flugbetrieb bei der Stabsabteilung 3/5 (Luft) beim Luftunterstützungskommando,
(Anm.: lit. g aufgehoben durch Art. 1 Z 139, BGBl. I Nr. 205/2022)Anmerkung, Litera g, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 139,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 205 aus 2022,)
14.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Referat militärische Aufklärung in der Abteilung Einsatzführung in der Zentralstelle,
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Administration bei der Stabsabteilung 1 eines Brigadekommandos,
Kommandantin oder Kommandant 2. Einsatzteam (Elektronischer Kampf) beim technischen Element bei der Einsatzbasis (Jagdkommando),
Sanitätsunteroffizierin oder Sanitätsunteroffizier Operation in der Chirurgischen Ambulanz beim Sanitätszentrum Süd,
Kanzleileiterin oder Kanzleileiter & Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Personal der S 6 Gruppe beim Sanitätszentrum West.
14.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
Geschützführerin oder Geschützführer Panzerhaubitze & stellvertretende Kommandantin oder stellvertretender Kommandant Geschützzug einer Artilleriebatterie (gepanzert) eines Aufklärungs- und Artilleriebataillons,
Waffenelektronikunteroffizier der Panzerwerkstätte (Turm) des Instandsetzungszuges der Stabskompanie eines Panzerbataillons,
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Informationszentrale bei der Stabsabteilung 6 eines Brigadekommandos,
Kanzleileiter und Gefechtsschreiberunteroffizier des Stabsbataillons einer Brigade,
Kommandantin oder Kommandant Einsatzteam (Spezialwaffen) des 1. Spezialwaffenteams beim Kampfunterstützungselement der Einsatzbasis (Jagdkommando),
Sanitätsunteroffizierin oder Sanitätsunteroffizier bei der Ambulanzgruppe des Bataillonskommandos & Stabskompanie eines Bataillons,
Kommandantin oder Kommandant Pionier- und Kampfmittelaufklärungsgruppe und stellvertretender Kommandantin oder stellvertretender Kommandant des Pionieraufklärungszuges der Stabskompanie beim Pionierbataillon 1.
14.9. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:
Einsatzunteroffizierin oder Einsatzunteroffizier (Optronische Spezialaufklärung) beim Einsatzteam (Optronische Spezialaufklärung) beim technischen Element der Einsatzbasis (Jagdkommando),
Kommandantin oder Kommandant Aufklärungsgruppe & Kdt Aufklärungstrupp der 2. Aufklärungsgruppe des II. Aufklärungszuges bei der 2. Aufklärungskompanie beim Aufklärungs- und Artilleriebataillon 3,Kommandantin oder Kommandant Aufklärungsgruppe & Kdt Aufklärungstrupp der 2. Aufklärungsgruppe des römisch II. Aufklärungszuges bei der 2. Aufklärungskompanie beim Aufklärungs- und Artilleriebataillon 3,
Kommandantin oder Kommandant leichter Fliegerabwehrlenkwaffentrupp einer Fliegerabwehrbatterie eines Fliegerabwehrbataillons,
Personenschützerin oder Personenschützer beim Personenschutz beim Kommando Milstrf und MP.
Kommandantin oder Kommandant Kampfpanzer der Panzerkompanie (mKPz) eines Panzerbataillons,
Kommandantin oder Kommandant einer Jägergruppe der Jägerkompanie bei einem Jägerbataillon,
Kommandantin oder Kommandant Datenfunktrupp im Funkzug in einer Führungsunterstützungskompanie,
(Anm.: lit. h aufgehoben durch Art. 1 Z 140, BGBl. I Nr. 205/2022)Anmerkung, Litera h, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 140,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 205 aus 2022,)
MilStrf- & MP-Unteroffizierin & Personenschützerin oder MilStrf- & MP-Unteroffizier & Personenschützer bei der 1. MilStrf- und MP-Gruppe einer MilStrf- und MP-Kompanie beim Kommando MilStrf und MP,
Kommandantin oder Kommandant einer PAL-Gruppe in einem Jägerbataillon,
Einsatzunteroffizierin oder Einsatzunteroffizier (Panzerabwehrlenkwaffe/Fliegerabwehrlenkwaffe) beim 2. Spezialwaffenteam beim Kampfunterstützungselement der Einsatzbasis des Jagdkommandos,
Kommandantin oder Kommandant der 2. Pionier- und Kampfmittelaufklärungsgruppe bei der Pionierunterstützungskompanie beim Pionierbataillon 3,
Kommandantin oder Kommandant Vermittlungstrupp (OOA) bei der Führungsunterstützungskompanie bei einem Führungsunterstützungsbataillon,
Kommandantin oder Kommandant DFuTrp (KW/HL) bei der Führungsunterstützungskompanie bei einem Führungsunterstützungsbataillon,
Kommandantin oder Kommandant Pioniertauchtrupp & Pioniertauchunteroffizierin oder Pioniertauchunteroffizier eines Pioniertauchtrupps bei der Pioniertauchgruppe der technischen Kompanie eines Pionierbataillons.
Ausbildung und Verwendung
14.10.
Die Leistung eines Präsenz- oder Ausbildungsdienstes,
der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO und
eine mindestens achtzehnmonatige Dienstleistung als Person im Ausbildungsdienst, soweit die Dauer dieser Wehrdienstleistung das Gesamterfordernis der lit. a übersteigt, Person im Auslandseinsatzpräsenzdienst, Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 lit. d WG 2001, Militärperson auf Zeit, Zeitsoldatin oder Zeitsoldat, Militärpilotin oder Militärpilot auf Zeit, zeitverpflichtete Soldatin oder zeitverpflichteter Soldat, freiwillig verlängerten Grundwehrdienst Leistende oder Leistender oder als Beamtin oder Beamter oder Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter, die oder der nach § 61 Abs. 15 WG 2001 zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird.eine mindestens achtzehnmonatige Dienstleistung als Person im Ausbildungsdienst, soweit die Dauer dieser Wehrdienstleistung das Gesamterfordernis der Litera a, übersteigt, Person im Auslandseinsatzpräsenzdienst, Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter gemäß Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2, Litera d, WG 2001, Militärperson auf Zeit, Zeitsoldatin oder Zeitsoldat, Militärpilotin oder Militärpilot auf Zeit, zeitverpflichtete Soldatin oder zeitverpflichteter Soldat, freiwillig verlängerten Grundwehrdienst Leistende oder Leistender oder als Beamtin oder Beamter oder Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter, die oder der nach Paragraph 61, Absatz 15, WG 2001 zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird.
Das Erfordernis der lit. a wird durch eine mindestens dreijährige Dienstleistung in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (§ 101a GehG) ersetzt.Das Erfordernis der Litera a, wird durch eine mindestens dreijährige Dienstleistung in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (Paragraph 101 a, GehG) ersetzt.
Sonderbestimmung für Sanitätsunteroffiziere
Z 14.11. Zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 14.10 der Nachweis der Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GUKG und die Verwendung auf einem dieser Verwendungsgruppe zugeordneten Arbeitsplatz im Gesundheits- und Krankenpflegedienst.Ziffer 14 Punkt 11, Zusätzlich zu den Erfordernissen der Ziffer 14 Punkt 10, der Nachweis der Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GUKG und die Verwendung auf einem dieser Verwendungsgruppe zugeordneten Arbeitsplatz im Gesundheits- und Krankenpflegedienst.
Definitivstellungserfordernisse:
14.12. Die Z 12.19 ist anzuwenden.14.12. Die Ziffer 12 Punkt 19, ist anzuwenden.