Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 205 aus 2022,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 09,

Inkrafttretensdatum

30.12.2022

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

9. VERWENDUNGSGRUPPE E 2a

(Dienstführende Beamte)

Ernennungserfordernisse:

Allgemeine Bestimmungen

Gemeinsame Erfordernisse

9.1. Eine in den Ziffer 9 Punkt 2 bis 9.8 angeführte oder gemäß Paragraph 143, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den 9.10 und 9.11 vorgeschriebenen Erfordernisse.

Richtverwendungen

9.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:

  1. Litera a
    Kommandant der Polizeiinspektion Spielfeld,
  2. Litera b
    Leiter des Verkehrsreferates beim Bezirkspolizeikommando für Liezen,
  3. Litera c
    Kommandant der Polizeiinspektion Wien Goethegasse,
  4. Litera d
    Kommandant der Polizeiinspektion Leonding,
  5. Litera e
    im Justizwachdienst: Justizwachkommandant der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

9.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:

  1. Litera a
    Kommandant der Polizeiinspektion Lienz,
  2. Litera b
    Leiterin oder Leiter des Ermittlungsbereiches Diebstahl im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Tirol,
  3. Litera c
    Kommandant der Polizeiinspektion Bad Ischl.

9.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:

  1. Litera a
    Kommandant einer Polizeiinspektion oder Fachinspektion sofern dieser nicht einer höherwertigen Funktionsgruppe zugeordnet ist,
  2. Litera b
    Leiter des Einsatzreferates beim Bezirkspolizeikommando für Baden,
  3. Litera c
    im Justizwachdienst: Justizwachkommandantin oder Justizwachkommandant der Justizanstalt Wels,
  4. Litera d
    im Justizwachdienst: Kapellmeisterin oder Kapellmeister der Justizwachmusik,
  5. Litera e
    im Justizwachdienst: Bundeswaffenmeisterin oder Bundeswaffenmeister.

9.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:

  1. Litera a
    Stellvertretender Leiter einer Erhebungsgruppe für Vermögensdelikte beim Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos für Graz,
  2. Litera b
    im Justizwachdienst: Traktkommandantin oder Traktkommandant der Justizanstalt Sonnberg,
  3. Litera c
    im Justizwachdienst: Wachzimmerkommandantin oder Wachzimmerkommandant der Justizanstalt Asten.

9.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:

  1. Litera a
    Kriminalsachbearbeiterin oder Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Landeskriminalamts der Landespolizeidirektion Niederösterreich,
  2. Litera b
    Qualifizierter Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Kriminalreferates beim Stadtpolizeikommando für Linz,
  3. Litera c
    Qualifizierter Sachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Dornbirn,
  4. Litera d
    im Justizwachdienst: Traktkommandantin oder Traktkommandant Trakt 2 Justizanstalt Graz-Jakomini.

9.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:

  1. Litera a
    Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Kriminalreferates beim Stadtpolizeikommando für Salzburg,
  2. Litera b
    Sachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Seefeld,
  3. Litera c
    im Justizwachdienst: Stellvertreterin oder Stellvertreter der Wachzimmerkommandantin oder des Wachzimmerkommandanten der Justizanstalt Asten,
  4. Litera d
    im Justizwachdienst: Kommandantin oder Kommandant der Vorführ- und Besucherzone der Justizanstalt Wels,
  5. Litera e
    im Justizwachdienst: Abteilungskommandantin oder Abteilungskommandant der Abteilung A4 der Justizanstalt Wien-Josefstadt,
  6. Litera f
    im Justizwachdienst: Abteilungskommandantin oder Abteilungskommandant der Abteilung 01DFM der Justizanstalt Sonnberg,
  7. Litera g
    im Justizwachdienst: Abteilungskommandantin oder Abteilungskommandant des Freigängerhauses Pochestraße der Justizanstalt Linz,
  8. Litera h
    im Justizwachdienst: Betriebsleiterin oder Betriebsleiter im Betrieb Hauswerkstätte der Justizanstalt Eisenstadt,
  9. Litera i
    im Justizwachdienst: Betriebsleiterin oder Betriebsleiter im Betrieb Schlosserei 1 der Justizanstalt Suben.

9.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:

  1. Litera a
    Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter für Einsatztraining in der Abteilung für Sondereinheiten der Landespolizeidirektion Wien,
  2. Litera b
    im Justizwachdienst: Stellvertreterin oder Stellvertreter der Abteilungskommandantin oder des Abteilungskommandanten der Abteilung 01UHM der Justizanstalt Salzburg,
  3. Litera c
    im Justizwachdienst: Stellvertreterin oder Stellvertreter der Abteilungskommandantin oder des Abteilungskommandanten der Abteilung 08FGM der Justizanstalt Suben,
  4. Litera d
    im Justizwachdienst: Stellvertreterin oder Stellvertreter der Abteilungskommandantin oder des Abteilungskommandanten der Abteilung 06KAO der Justizanstalt Graz-Jakomini,
  5. Litera e
    im Justizwachdienst: Stellvertreterin oder Stellvertreter der Abteilungskommandantin oder des Abteilungskommandanten des Freigängerhauses Pochestraße der Justizanstalt Linz,
  6. Litera f
    im Justizwachdienst: Stellvertreterin oder Stellvertreter der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters Hauswerkstätte der Justizanstalt Eisenstadt.

9.9. Eine Verwendung der Funktionsgruppe GL ist zB: die Dienstführende oder der Dienstführende in Einsatzfunktion im Wachzimmer der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Ausbildung

9.10. Der erfolgreiche Abschluß

  1. Litera a
    der Grundausbildung für den Exekutivdienst und
  2. Litera b
    der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a.

Zulassungserfordernis zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a

9.11. Erfordernis für die Zulassung zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a ist

  1. Litera a
    die Zurücklegung einer mindestens dreijährigen praktischen Verwendung im Exekutivdienst nach Ernennung in die Verwendungsgruppe E 2b,
  2. Litera b
    für jene Exekutivbeamten der Verwendungsgruppe E 2b, die mit Sondervertrag für den grenz- und fremdenpolizeilichen Bereich aufgenommen wurden, die Zurücklegung einer mindestens fünfjährigen Gesamtdienstzeit einschließlich einer mindestens 45 Monate dauernden praktischen Verwendung im Exekutivdienst.

9.12. Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2005,)

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2023

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40250426