Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 606 aus 2020,, außer Kraft.