(4)Absatz 4,Im Rahmen der individuellen Schwerpunktausbildung gemäß Abs. 1 Z 2 sind Wahlmodule so zu wählen, dass zumindest ein Modul zu soft skills absolviert wird, davon ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entlohnungsgruppe h1, h2 und h3. Dabei kann sowohl aus dem Bildungsprogramm an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) als auch aus dem allfälligen internen Aus- und Weiterbildungsprogramm gewählt werden.Im Rahmen der individuellen Schwerpunktausbildung gemäß Absatz eins, Ziffer 2, sind Wahlmodule so zu wählen, dass zumindest ein Modul zu soft skills absolviert wird, davon ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entlohnungsgruppe h1, h2 und h3. Dabei kann sowohl aus dem Bildungsprogramm an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) als auch aus dem allfälligen internen Aus- und Weiterbildungsprogramm gewählt werden.