BMKÖS-Grundausbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 512 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 29 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2023
18.02.2026
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Ziel der Grundausbildung ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, die Besonderheiten des Dienstes im Ressortbereich und Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
Grundkenntnis
18.02.2026
20012146
NOR40250407