Filmförderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 557 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 219 aus 2022,
BG
Paragraph eins
01.01.2023
77 Kunst, Kultur
Das Österreichische Filminstitut als bundesweite Filmförderungseinrichtung fördert den Kinofilm als kulturelles Gut und Kunstform und trägt dadurch zur Stärkung des österreichischen Filmwesens, des Filmstandorts Österreich und der kreativ-künstlerischen Qualität des österreichischen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland bei. Es ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr des Filminstitutes ist das Kalenderjahr.
03.01.2023
10009500
NOR40250184