Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 223 aus 2022,
BG
Paragraph 437
01.03.2023
StPO
25/01 Strafprozess
Einen Antrag auf Unterbringung in einer der in den Paragraph 22 und Paragraph 23, StGB vorgesehenen Anstalten oder auf Anordnung eines Tätigkeitsverbotes hat die Staatsanwaltschaft in der Anklage zu stellen. Das Gericht kann jedoch auch ohne einen solchen Antrag die Unterbringung oder das Tätigkeitsverbot anordnen.
03.01.2023
10002326
NOR40250153