Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 223 aus 2022,
Text
21. Hauptstück
Verfahren bei vorbeugenden Maßnahmen und beim Verfall, beim erweiterten Verfall, bei der Einziehung und bei der Ausschließung vom Wahlrecht
1. Abschnitt
Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB
Verfahren zur Unterbringung
§ 429.Paragraph 429,
Für die Unterbringung eines Betroffenen (§ 48 Abs. 2) in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (§ 21 StGB) gelten die Bestimmungen über das Strafverfahren sinngemäß, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Für die Unterbringung eines Betroffenen (Paragraph 48, Absatz 2,) in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (Paragraph 21, StGB) gelten die Bestimmungen über das Strafverfahren sinngemäß, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.