Absatz eins,Über die Bewirtschaftung sind folgende Aufzeichnungen zu führen:
- Ziffer einsdie Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes und der landwirtschaftlichen Nutzfläche, auf der stickstoffhältige Düngemittel ausgebracht wurden;
- Ziffer 2die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger nach Abzug der Stall- und Lagerverluste gemäß Anlage 4, die
- Litera aam Betrieb anfiel,
- Litera ban andere Betriebe abgegeben oder von anderen Betrieben übernommen wurde und
- Litera cauf der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebs ausgebracht wurde;
- Ziffer 3die auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgebrachte Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger (nach Abzug der Stall- und Lagerverluste gemäß Anlage 4 und der Ausbringungsverluste), organischem Dünger und Mineraldünger und als jahreswirksame Menge (dh. die im Jahr der Anwendung wirksame Stickstoffmenge);
- Ziffer 4Bewässerungsmenge sowie die mit dem Bewässerungswasser zugeführte Stickstoffmenge gemäß Anlage 3 Abschnitt römisch vier;
- Ziffer 5der Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen entsprechend der Ertragslage gemäß Anlage 3 unter Berücksichtigung des aus der Vorfrucht zur Verfügung stehenden Stickstoffs sowie die Größe der jeweiligen Anbauflächen;
- Ziffer 6Erntemenge von Ackerflächen samt Belegen (Wiegebelegen) bzw. aus der Ertragsermittlung über (Silo-)Kubatur für Kulturen, welche entsprechend einer Ertragslage höher als mittel gedüngt wurden (ausgenommen Ackerfutterflächen) im betreffenden Jahr;
- Ziffer 7Angabe, ob und wann eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses gemäß Paragraph 5, Absatz 2, zweiter Satz durchgeführt worden ist unter Bezeichnung des Schlags und des Zeitpunkts der Bodenbearbeitung.