Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 205 aus 2022,
BG
Paragraph 21,
01.01.2023
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Wird der Dienstnehmer während einer Dienstverhinderung gemäß Paragraph 18, gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Dienstgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Dienstverhältnis während einer Dienstverhinderung gemäß Paragraph 18, Absatz eins,, 4 und 5 oder im Hinblick auf eine Dienstverhinderung gemäß Paragraph 18, Absatz eins,, 4 und 5 einvernehmlich beendet wird.
Kündigung, Entlassung, Auflösung
29.12.2022
10008482
NOR40249452