Absatz einsWird als Teil der Naturalentlohnung auch Wohnung gewährt, so muß die bereitgestellte Wohnung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 205 aus 2022,
BG
Paragraph 15,
01.01.2023
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Naturalbezug, Sachbezug, Dienstwohnung, Naturalleistung
29.12.2022
10008482
NOR40249449