Übertragung von Aufgaben nach Paragraph 7, Absatz 2, des Bundeshaushaltsgesetzes 2013
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 486 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2023
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Die haushaltsführenden Stellen bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle sowie dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet.
23.12.2022
20012127
NOR40249400