Absatz einsHinsichtlich des Bewerbungsmanagements und der Jobbörse (standardisierten IKT-Lösungen und IT-Verfahren im Sinne von Paragraph 280 b, Absatz 2, BDG 1979) sind die Leiterinnen und Leiter der Zentralstellen jeweils für den Wirkungsbereich ihres Ressorts zusammen mit der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und der Bundesministerin oder der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemeinsam Verantwortliche gemäß Artikel 4, Ziffer 7, in Verbindung mit Artikel 26, der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden: DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016, Sitzung 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 Sitzung 35. Die Verantwortlichkeit der Bundesministerin oder der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport besteht für das Bewerbungsmanagement und die Jobbörse im Zusammenhang mit der Rollenverwaltung, Bezug habenden Mitwirkungsbefugnissen gemäß Paragraph 280, Absatz 5, BDG 1979, der Unterstützung bei der Erfüllung der Informations- und Auskunftspflicht und der fachlich-inhaltlichen Neu- und Weiterentwicklung.